Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der E3 GmbH, FN 601711 w (Stand: April 2025)
- Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr der E3 Energiemanagement GmbH, FN 601711 w, Obervisnitz 16, 4224 Wartberg ob der Aist (in der Folge kurz „E3“); sie sind auch für alle künftigen Geschäfte verbindlich, selbst wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird und umfassen Geschäfte über sämtliche Waren und auch Dienstleistungen der E3 (in der Folge kurz zusammengefasst „Produkte“).
- Der Kunde erklärt sich ausdrücklich mit den gegenständlichen AGB einverstanden. Die AGB wurden dem Kunden zuvor auf der Homepage (edrei.at) zugänglich gemacht.
- E3 behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Eine solche Änderung hat jedoch keine Auswirkungen auf Verträge zwischen E3 und dem Kunden, die vor Bekanntgabe der geänderten Bedingungen abgeschlossen wurden. E3 veröffentlicht die neue Version ihrer AGB auf ihrer Homepage (edrei.at) und weist ihre Kunden durch drucktechnische Hervorhebungen auf die geänderten Bedingungen hin.
- Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Regelungen – insbesondere Allgemeine Liefer- und Verkaufsbedingungen von unternehmerischen Vertragspartnern – werden nur dann Vertrags-Bestandteil, wenn dies von E3 ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.
- Angebote, Kostenvoranschläge, Vertragsabschluss
- Sämtliche Angebote und Kostenvoranschläge sowie Leistungsbeschreibungen in Prospekten, Anzeigen oder auf der Website der E3 sind freibleibend, ohne Bindungswirkung und lediglich als Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage zu verstehen; für die Richtigkeit des Kostenvoranschlages wird keine Gewähr übernommen. Sämtliche Angebote und Kostenvoranschläge sowie Leistungsbeschreibungen dürfen ohne Zustimmung der E3 weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.
- Angebote der E3 werden ausschließlich schriftlich erteilt und sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
- Ein Vertrag über Produkte kommt im Falle von unverbindlichen Angeboten erst mit Abgabe einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch E3 oder durch Lieferung der bestellten Produkte zustande. Derartige Auftragsbestätigungen sind vom Kunden unverzüglich zu prüfen und binnen 7 Tagen ab Zustellung unterfertigt an den Auftragnehmer zu retournieren. Mangels schriftlichen Widerspruchs binnen 7 Tagen ab Zustellung gilt die Auftragsbestätigung ungeachtet der Unterfertigung und Retournierung als richtig und vollständig anerkannt.
- Ein Vertrag über Produkte im Falle von verbindlichen Angeboten kommt durch eigenhändige Unterfertigung des Angebots oder ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung unter Bezugnahme auf das konkrete Angebot durch den Kunden zustande.
- Preise und Zahlungsbedingungen
- Mangels ausdrücklich anderslautender Vereinbarungen sind sämtliche Preise der E3 (Euro-) Bruttopreise. Sie enthalten daher bereits die (jeweils gültige) gesetzliche Umsatzsteuer.
- Ein dem Kunden eingeräumtes Skonto bedarf für die Gültigkeit einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden (siehe Punkt 3.5.) treten allfällig vereinbarte Skontoabreden außer Kraft.
- Zahlungen sind – sofern zwischen den Vertragsparteien nichts anderes vereinbart wurde – binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig. Als Zahlungseingangstag gilt jener Tag des tatsächlichen Einlangens bei der E3.
- Eine Aufrechnung gegen Ansprüche der E3 ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen oder im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Verkäuferin möglich.
- Zahlungsverzug tritt ein, wenn der Kunde die Zahlung (auch Anzahlung) oder etwaige sonstige Leistungen nicht bzw. nicht vollständig zum vereinbarten Zahlungszeitpunkt leistet. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist E3 von allen weiteren Leistungs- und Lieferverpflichtungen entbunden.
- Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Kunde ab dem ersten Tag, wo sich dieser im Verzug befindet, Verzugszinsen in der gesetzlich festgelegten Höhe (§ 1000 ABGB) zu entrichten. Ist der Kunde Unternehmer, so gilt ein Verzugszinssatz von 9,2 % über dem (aktuellen) Basiszinssatz (§ 456 UGB).
- Im Falle eines verschuldeten Zahlungsverzuges des Kunden, hat E3 des Weiteren das Recht, entweder einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 35 % des jeweiligen Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens vom Kunden zu fordern.
- Ausständige Zahlungen werden nach der zweiten (= letzte) Mahnung, spätestens aber 6 Wochen nach der letzten Mahnung an einen Rechtsanwalt oder an eine Inkassofirma zur Eintreibung übergeben. Alle hierfür notwendigen und zweckentsprechenden Kosten hat in diesem Fall der Kunde zu tragen.
- Lieferung und Montage, Gefahrentragung
- Von E3 genannte Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich zu verstehen und werden – sofern nicht explizit schriftlich etwas anderes vereinbart wird – nicht Vertragsgegenstand.
- Ist E3 durch höhere Gewalt oder sonstige nicht selbst zu vertretende Umstände an der Einhaltung einer allfällig vereinbarten Liefer- oder Leistungsfrist gehindert, hat E3 den Kunden über die voraussichtliche Verzögerung zu informieren. Eine allenfalls vereinbarte Liefer- oder Leistungsfrist verlängert sich jeweils um die Dauer eines derartigen Ereignisses. Als ein Ereignis höherer Gewalt gilt ein Ereignis, welches E3 nicht abwenden konnte und es E3 unzumutbar macht, ihre vertraglichen Pflichten zu erfüllen, dazu zählen insbesondere (i) Naturgewalten wie Erdbeben, Blitzschlag, Frost, Sturm, Überschwemmungen, (ii) Pandemien, Epidemien, (iii) gesetzliche Verfügungen und Verbote, (iv) Sanktionen in jedweder Form, (v) Arbeitseinstellungen oder Aussperrungen (insbesondere auch Streik und Arbeitskampf), (vi) Betriebsstörungen sowie (vii) andere, nicht in der Sphäre des Lieferanten liegende Gründe. Ein Ereignis höherer Gewalt liegt auch vor, wenn dieses nicht bei E3 selbst, sondern bei einem E3 zuzurechnenden Dritten (Lieferanten, Frächter, etc.) eintritt.
- E3 erbringt die vereinbarten Leistungen fachgerecht und unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften in Österreich.
- Für die Lieferung und Montage müssen beim Kunden freie und leicht erreichbare Zufahrtsmöglichkeiten, sowie zumutbare Straßenverhältnisse und Zugang zu den betreffenden Räumlichkeiten gegeben sein. Der Kunde hat alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig vorzunehmen, insbesondere notwendige Genehmigungen von Behörden oder sonstigen Dritten einzuholen. E3 behält sich vor, die vom Kunden verschuldeten zusätzlichen Aufwände (etwa durch mangelnde Zufahrtsmöglichkeit oder Abwesenheit des Kunden bei der Lieferung) gesondert in Rechnung zu stellen.
- Gewährleistung
- Bei Mängeln der Produkte gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetz (PHG) sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre der E3 verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
- Wenn der Kunde Unternehmer im Sinne des KSchG ist, hat er die gelieferten Produkte bzw. erbrachte Leistung nach Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit, Richtigkeit und sonstige Mängelfreiheit zu überprüfen und eventuelle Mängel unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Ware bzw. Leistung, bei sonstigem Verlust aller ihm aus bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung erkennbaren Mängel zustehenden Ansprüche, schriftlich (nachweislich) bei E3 zu rügen.
- Eigentumsvorbehalt
- Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bzw. Werkleistungsentgelts inklusive aller Nebengebühren verbleiben sämtliche Produkte im alleinigen und unbeschränkten Eigentum von E3 (abweichend von § 1063 ABGB). Bis dahin sind sie nur ein anvertrautes Gut, das der Kunde insbesondere nicht verpfänden, verschenken, (weiter) verkaufen oder verleihen darf.
- Ohne die vorherige ausdrückliche Einwilligung von E3 hat der Kunde kein Recht über diese Produkte frei zu verfügen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die ihm anvertrauen Produkte in jeder Hinsicht, insbesondere auch für die Gefahr des Untergangs, Verlustes und der Verschlechterung.
- Haftung
- Die Gesamthaftung von E3 ist auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden und der Höhe nach auf den für die jeweilige Ware gezahlten Preis begrenzt. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet E3 nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. solcher Vertragspflichten, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig sind. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von E3 und ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.
- E3 haftet nicht für Schäden, die durch die nicht bestimmungsgemäße Verwendung oder unsachgemäße Handhabung der Produkte entstanden sind.
- E3 haftet des Weiteren nicht für Pflichtverletzungen infolge von Ereignissen, die E3 nicht zu vertreten hat, einschließlich Brand, Hochwasser, Unwetter sowie bei sonstigen Fällen höherer Gewalt (siehe zum Begriff der höheren Gewalt Punkt 4.2.).
- Lichtreflektionen und Schneerutsch
- Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Photovoltaikanlagen durch ihre Beschaffenheit zu Lichtreflektionen führen können, die benachbarte Grundstücke oder Straßen beeinflussen könnten.
- Der Kunde erklärt weiters, darüber informiert zu sein, dass sich Schnee auf Photovoltaikanlagen sammelt und unkontrolliert abrutschen kann. Der Kunde ist in Kenntnis seiner gesetzlichen Pflicht, geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden durch Schneerutsch zu prüfen und gegebenenfalls Schutzvorkehrungen zu treffen.
- Mit Annahme des Angebots von E3 oder durch deren Auftragsbestätigung bestätigt der Kunde, dass er über diese potenziellen Auswirkungen informiert wurde.
- Fördermittel und Ersatzzahlungen
- E3 übernimmt keine Gewähr für die Bewilligung oder Auszahlung von staatlichen oder sonstigen privaten (dritten) Fördermitteln im Zusammenhang mit der Installation der Photovoltaikanlage. Der Kunde ist für die Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen und/oder Bedingungen für die Bewilligung von staatlichen oder sonstigen privaten (dritten) Fördermitteln selbst verantwortlich – dies umfasst insbesondere eine allfällige erforderliche (Vorab-)Registrierung des Kunden als Förderwerber bei der zuständigen Behörde oder sonstigen dritten Institution/Unternehmen.
- Jegliche Verantwortung oder Haftung für die Ablehnung von Fördermitteln durch zuständige Behörden oder sonstige dritte Institutionen/Unternehmen wird ausgeschlossen.
- Ersatz- oder Ausgleichszahlungen seitens E3 bei Nichtbewilligung oder Kürzung von Fördermitteln werden nicht geleistet.“
- Datenschutz
- Der Kunde ist davon in Kenntnis und erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass die von ihm in einem Vertrag oder Kundenformular angeführten personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) von E3 verarbeitet werden.
- Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich zwingend ist.
- Sonstiges
- Alle auf Grundlage dieser AGB zustande gekommenen Verträge unterliegen österreichischem materiellen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes und der Kollisionsnormen. Abweichend hiervon findet gegenüber Verbrauchern das Recht desjenigen Staates Anwendung, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat.
- Sollten einzelne Bestimmungen der gegenständlichen AGB zur Gänze oder in Teilen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen, bzw Teile solcher Bestimmungen, unberührt. Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, unwirksame Bestimmungen durch wirksame, die dem verfolgten Sinn und Zweck am nächsten kommen, zu ersetzen.
- Wird ein Vertrag mit mehreren Kunden abgeschlossen, so haftet jeder Kunde als Gesamtschuldner bzw. –gläubiger. Jeder Kunde ist verpflichtet den gesamten Kaufpreis zu bezahlen bzw. berechtigt, die Übergabe der Produkte zu verlangen.
- Für alle Streitigkeiten aus Rechtsgeschäften zwischen E3 und Kunden, die Unternehmen iSd § 1 UGB sind, einschließlich Streitigkeiten über den Abschluss, die Rechtswirksamkeit, die Änderung und die Beendigung dieser Rechtsgeschäfte wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für A-4224 Obervisnitz vereinbart.
Stand: April 2025