Fördergeld sichern
Wallboxen für Private
Die Umstellung auf Elektromobilität ist für viele ein großer Schritt in Richtung Nachhaltigkeit. Ein zentraler Baustein dabei ist die eigene Lademöglichkeit zu Hause. Was viele nicht wissen: Der Bund unterstützt die Errichtung von privater Ladeinfrastruktur mit attraktiven Zuschüssen. Wer eine Wallbox oder ein intelligentes Ladekabel installiert, kann sich einen Teil der Investitionskosten zurückholen.
Wer wird gefördert?
Die Förderung richtet sich an Privatpersonen in Österreich. Dabei wird unterschieden, wo die Ladestation errichtet wird:
Ein- oder Zweifamilienhaus: Hier gibt es 400 Euro für eine kommunikationsfähige Wallbox oder ein intelligentes Ladekabel.
Mehrparteienhaus (Einzelanlage): Wer in einer Wohnung lebt und eine eigene Ladestation errichtet, erhält 800 Euro.
Mehrparteienhaus (Gemeinschaftsanlage): Für die Errichtung von gemeinschaftlichen Ladelösungen werden bis zu 1.500 Euro ausgeschüttet.
Hinweis: Die Förderung deckt maximal 50 % der gesamten Anschaffungs- und Installationskosten ab.
Die technischen Voraussetzungen
Damit eine Ladestation förderfähig ist, muss sie bestimmte Kriterien erfüllen:
Kommunikationsfähigkeit: Die Wallbox muss „smart“ sein, also über eine Schnittstelle zur Steuerung verfügen (z. B. für Lastmanagement).
Ökostrom-Nachweis: Die Station muss nachweislich mit 100 % Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden (Nachweis über den aktuellen Stromliefervertrag oder die eigene PV-Anlage).
Fachgerechte Montage: Bei Wallboxen ist die Installation durch ein konzessioniertes Elektrounternehmen nachzuweisen.
Das 2-Stufen-Verfahren: So funktioniert die Abwicklung
Die Beantragung erfolgt rein digital über die Plattform des Klimafonds und ist in zwei einfache Schritte unterteilt:
1. Die Registrierung (Reservierung) Bevor das Projekt final abgerechnet wird, erfolgt die Online-Registrierung. Damit ist das Förderbudget für das Vorhaben reserviert. Wichtig ist hierbei, dass man bereits weiß, welches System installiert werden soll.
2. Die Antragstellung (Abrechnung) Nach der Registrierung haben Antragsteller 36 Wochen Zeit, um die Installation abzuschließen. Sobald die Rechnung vorliegt, wird diese über den persönlichen Link (den man nach der Registrierung erhält) hochgeladen. Die Rechnung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 9 Monate sein.
Warum sich die Auseinandersetzung lohnt
Oftmals werden diese Fördermöglichkeiten übersehen, obwohl sie die Amortisationszeit einer eigenen Ladestation deutlich verkürzen. Da die Budgets für verschiedene E-Mobilitäts-Maßnahmen (wie Fahrzeuge oder Infrastruktur) variieren können, empfiehlt es sich, die Verfügbarkeit regelmäßig auf der offiziellen Seite des Klimafonds zu prüfen.
Offizielle Informationen und Registrierung: https://www.klimafonds.gv.at/foerderung/emob-private-2025/
„Seid schnell, denn die Fördergelder gibt es nur, solange der Topf nicht ausgeschöpft ist. Bei der Montage hast du einige Wochen Zeit. Der wichtigste Schritt ist das Förderansuchen, das du eigenständig stellen musst. Bei der Rechnungslegung muss dann wieder auf das Datum geachtet werden."
Michael Gallistl & Fabian Zauner, Elektromeisterteam von E3